Startseite Notfalltermine in Frauenfeld

Akute Rückenschmerzen, Hexenschuss, eine Zerrung mitten in der Saison: Bei plötzlichen Beschwerden vergeben wir von Montag bis Freitag kurzfristige Termine.

Bei akuten Beschwerden ist die erste Behandlung die wichtigste. Je früher Schmerz und Schutzspannung durchbrochen werden, desto geringer ist das Risiko, dass sich ein Ausweichmuster festsetzt und aus einem akuten ein chronisches Problem wird. Deshalb halten wir Kapazität für kurzfristige Termine frei.

Rufen Sie uns an, wenn es akut ist. Wir klären am Telefon kurz ab, worum es geht, und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können oder ob zuerst eine ärztliche Abklärung nötig ist.

Wann ein Notfalltermin sinnvoll ist

  • Akute Rückenschmerzen oder Hexenschuss
  • Sportverletzungen und Zerrungen
  • Plötzliche Bewegungseinschränkungen, etwa ein steifer Nacken
  • Deutliche Verschlimmerung chronischer Beschwerden
  • Beschwerden nach Unfällen oder Stürzen
  • Akuter Lagerungsschwindel mit heftigen Drehattacken

Was Sie bei uns erwartet

Telefonische Vorabklärung

Wir besprechen kurz die Situation und beurteilen, ob eine physiotherapeutische Behandlung das Richtige ist.

Sofortige Schmerzlinderung

Im Termin steht die Entlastung im Vordergrund: Schutzspannung lösen, Beweglichkeit zurückgewinnen, Belastung wieder möglich machen.

Klare Verhaltensregeln

Sie erfahren, was Sie in den nächsten Tagen tun und was Sie lassen sollten – bei akuten Rückenschmerzen ist Bewegung fast immer besser als Schonung.

Anschlussbehandlung

Wenn nötig, planen wir gleich die Folgetermine und besprechen, ob eine ärztliche Verordnung sinnvoll ist.

Wann Sie zuerst zum Arzt sollten

Bei einigen Warnzeichen gehört die Abklärung vor die Physiotherapie: Taubheitsgefühl im Schritt- oder Genitalbereich, Störungen von Blasen- oder Darmfunktion, deutliche Lähmungserscheinungen, starke Schmerzen nach einem Sturz mit Verdacht auf einen Bruch, Fieber in Verbindung mit Rückenschmerzen oder plötzlich auftretender Schwindel mit Seh- oder Sprachstörungen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder den Notfall des Kantonsspitals Frauenfeld.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Notfalltermin eine Verordnung?

Für den ersten Termin nicht – Sie können als Selbstzahler kommen (30 Minuten, 60 CHF). Für die Abrechnung über die Krankenkasse benötigen wir anschliessend eine ärztliche Verordnung, die auch nachgereicht werden kann.

Bekomme ich am selben Tag einen Termin?

Häufig ja, sofern Sie früh genug anrufen. Garantieren können wir es nicht – wir sagen Ihnen am Telefon direkt, was möglich ist.

Behandeln Sie auch am Wochenende?

Nein, unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 07:30 bis 19:00 Uhr. Am Wochenende wenden Sie sich bei akuten Beschwerden an den ärztlichen Notfalldienst.

Was kostet ein Notfalltermin?

Ein Notfalltermin kostet nicht mehr als eine reguläre Behandlung. Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir über die Krankenkasse ab, ohne Verordnung gelten unsere Selbstzahlerkonditionen.

Termin vereinbaren

Montag bis Freitag, 07:30 – 19:00 Uhr · Rheinstrasse 23, 8500 Frauenfeld

052 721 97 17 WhatsApp