Wir sind bei allen Krankenkassen in der Grundversicherung anerkannt und EMR-zertifiziert. Hier finden Sie alles, was Sie zur Abrechnung wissen müssen.
Die Frage nach den Kosten kommt am Telefon fast immer als erste – zu Recht. Deshalb hier transparent und ohne Kleingedrucktes, wie die Abrechnung bei Physiotherapie Medo funktioniert.
Mit ärztlicher Verordnung
Wenn Sie mit einer Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes zu uns kommen, werden die Kosten vom Versicherer übernommen – bei Krankheit von Ihrer Krankenkasse über die obligatorische Grundversicherung, bei einem Unfall von Ihrer Unfallversicherung. Wir sind bei allen Krankenkassen anerkannt. Eine Verordnung umfasst in der Regel neun Behandlungen und ist ab Ausstellungsdatum fünf Wochen gültig, bis die erste Sitzung stattgefunden haben muss. Bitte beachten Sie, dass Franchise und Selbstbehalt Ihrer Police auch bei der Physiotherapie zur Anwendung kommen.
Ohne Verordnung – Selbstzahler
Sie können auch ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen. Die Selbstzahlerkonditionen sind einfach gehalten:
- 30 Minuten Behandlung: 60 CHF
- Abrechnung direkt nach der Sitzung, keine Anmeldegebühr
- Keine Verordnung, keine Wartezeit auf einen Arzttermin
- Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung zur Einreichung bei Ihrer Zusatzversicherung
Zusatzversicherung und EMR
Leistungsabrechnungen über die Zusatzversicherung sind möglich, da wir beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) anerkannt sind. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt von Ihrer Police ab. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Zusatzversicherung und fragen Sie nach der Kostenübernahme bei Physiotherapie Medo, Dominic Roth. Wir sind ausserdem Mitglied bei Physioswiss, dem Schweizer Physiotherapie Verband.
Terminabsagen
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte mindestens 24 Stunden vorher. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können wir nicht über die Krankenkasse abrechnen und müssen sie Ihnen direkt in Rechnung stellen. Eine rechtzeitige Absage hilft ausserdem jemandem, der dringend einen Termin sucht.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich selbst bezahlen?
Mit ärztlicher Verordnung tragen Sie Franchise und Selbstbehalt gemäss Ihrer Krankenkassenpolice. Ist die Franchise bereits ausgeschöpft, verbleibt in der Regel nur der Selbstbehalt von 10 Prozent.
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellungsdatum stattfinden. Danach haben Sie Zeit, die verordneten Sitzungen zu absolvieren. Eine Verordnung umfasst üblicherweise neun Behandlungen.
Was passiert, wenn neun Sitzungen nicht reichen?
Dann stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Folgeverordnung aus. Wir schreiben dafür bei Bedarf einen Zwischenbericht mit dem bisherigen Verlauf.
Kann ich die Rechnung direkt an die Kasse schicken lassen?
In den meisten Fällen rechnen wir direkt mit dem Versicherer ab. Sprechen Sie uns beim ersten Termin darauf an, dann klären wir das für Ihre Kasse.
Termin vereinbaren
Montag bis Freitag, 07:30 – 19:00 Uhr · Rheinstrasse 23, 8500 Frauenfeld
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